Welche zusätzliche Kosten fallen bei einem Kredit an?
Bei einem Ratenkredit muss man den Nominalzins mit einrechnen. Zusätzlich zu diesem Zins kommen abhängig von den verschiedenen Banken und Kreditinstituten auch noch andere Kosten dazu.
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Im der Preisangabenverordnung PAngV wird festgehalten, dass im Effektivzins der Nominalzins und alle Kreditnebenkosten beinhaltet werden müssen. Damit ist der Effektivzins wichtig für den Vergleich mit anderen Angeboten und bei der Berechnung der gesamten Kosten für ein Ratenkredit.
In einem BGH-Urteil vom Mai 2014 wird die Bearbeitungsgebühr für Kredite als unzulässig erklärt. Dabei ist die Argumentation, dass Banken mit den Zinszahlungen für ihre Leistungen ausreichend entlohnt werden der ausschlaggebende Punkt. Somit sind weitere Gebühren nicht rechtmäßig.
Diese Versicherung dient zum Schutz der Banken vor Zahlungsausfällen gegenüber dem Kreditnehmer, die bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in Kraft tritt. Die entstehenden Kosten für eine Restschuldversicherung müssen im Effektivzins mit einberechnet werden.
Die anfallenden Kosten für ein Ratenkredit werden in dem Zins dargestellt. Es gibt verschiedene Zinsarten, die bestimmte Kosten abdecken und so den Ratenkredit verteuern. Der Gesetzgeber verpflichtet jedoch alle Kreditinstitute und Banken den Nominal- und Effektivzins in den Angeboten anzuzeigen. Welcher Zins für Sie wichtig ist, erfahren Sie hier:
Der Nominalzins, der auch Sollzins genannt wird, drückt die Gegenleistung für die Bereitstellung Ihres Ratenkredits aus. Dabei werden keine Nebenkosten einberechnet. Es gibt zwei Unterschiede. Zum einen den festen und zum anderen den variablen Nominalzins. Beim festen Nominalzins ist der Zinssatz über einen vereinbarten Zeitraum gleichbleibend, wobei beim variablen sich der Zinssatz am Kapitalmarkt orientiert.
Der Effektivzins beinhaltet den Nominalzins und die Kreditnebenkosten, wie zum Beispiel eine Restschuldversicherung.