Was muss man bei einem Ratenkredit alles beachten?
Vor der Kreditvergabe ermittelt die Bank ein sogenanntes Ausfallrisiko. Das bedeutet, es wird geprüft, wie hoch die prozentuale Wahrscheinlichkeit ist, den erhaltenen Ratenkredit auch wirklich zurückführen. Hier werden außer der Schufa-Auskunft auch die Einnahme- und Ausgabeseite betrachtet. Zur Einnahme gehört das zu versteuernde Jahreseinkommen, das sich aus dem Einkommen aus selbstständiger und nicht selbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung, Renten und Kindergeld zusammensetzt. Die Ausgaben werden mit den Einnahmen verrechnet. Zu den Ausgaben zählen Miet- und Mietnebenkosten, Lebenshaltungskosten, Zins und Tilgung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien, andere Ratenkredite, Versicherungen und die Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen und auch Bausparguthaben kommen für die Ermittlung des Ausfallrisikos in Frage.
Was versteht man unter der Schufa?
Bei der Auskunft über einen laufenden Ratenkredit und die Verpflichtungen können schnell falsche Informationen abgegeben werden. Aus diesem Grund gibt es private Wirtschaftsauskünfte, die Informationen über private Verbraucher sammeln. Sie können dann Auskunft über die finanzielle Situation einzelner geben. Die Schufa, die seit dem Jahr 2000 Aktiengesellschaft ist, befindet sich in großen Teilen in der Hand von Banken. Nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes von 1985 dürfen Kundendaten an die Schufa nur dann gesendet werden, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt.
Welche Daten werden gespeichert?
Die Schufa aktuell über 600 Millionen Daten abgespeichert. Etwa 90 Prozent der gespeicherten Daten sind dabei positiv. Die Daten beinhalten persönliche Daten wie Name, Geburtsort und Geburtsdatum, sowie die aktuellen oder auch früheren Anschriften. Weitere Informationen werden von Vertragspartnern an die Schufa weitergeleitet. Informationen werden hier über alle möglichen Kreditverträge, Kreditkarten, Telekommunikationskonten, Girokonten und Handelskundenkonten gesammelt und aktualisiert. Treten Abweichungen bei der Erfüllung des Vertrags auf, werden diese bei der Schufa gespeichert. Diese können Forderungen sein, die man nicht nachkommt, wie zum Beispiel auferlegte Zahlungen vom Gericht, aber auch der Missbrauch von Ratenkredit- und Girokonten ist speicherungsrelevant. Es werden auch Informationen aus amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Verzeichnissen bei der Schufa hinterlegt. Durch den immer mehr wachsenden Internethandel werden öfter auch Informationen von E-Commerce Unternehmen an die Schufa weitergeleitet.
Abfrage von eigenen Daten bei der Schufa möglich?
Durch eine Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes wird festgelegt, dass Sie ihre eigenen Daten mit Hilfe einer Eigenauskunft abrufen können. Sinnvoll wird eine Selbstauskunft, wenn Sie vorhaben einen Ratenkredit aufzunehmen. Auf diesem Weg beugen Sie möglichen Überraschungen vor. Einmal jährlich eine Eigenauskunft einzuholen ist ratsam. Bei der Menge an Informationen, die täglich bei der Schufa eingehen und verarbeitet werden, kann es auch mal zu Fehlern kommen. Aus diesem Grund wird die Schufa verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über sich und alle Ihrer gespeicherten Daten aus zu händigen. Das notwendige Formular finden Sie direkt auf der Internetseite der Schufa.
Was tun bei falschen Daten?
Es kann schon mal vorkommen, dass falsche Daten von Ihnen bei der Schufa gespeichert werden. In den meisten Fällen sind das veraltete Daten oder Einträge, die man nicht gelöscht hatte. Um Daten zu löschen oder zu ändern, muss man das gemäß Bundesdatenschutzgesetz Paragraphen 33ff. beantragen. Falls seitens der Schufa keine Lösung für Ihr Problem gefunden wird, werden im nächsten Schritt die betroffenen Daten einfach gesperrt. Sie können dem Vertragspartner auferlegen, die fehlerhaften Daten zu berichtigen. Im Falle einer Meldung von nicht bezahlten Handyrechnungen eines Telekommunikationsanbieters an die Schufa obwohl Sie gar keinen Vertrag bei diesem Anbieter haben, ist dieser zu einem Widerruf verpflichtet. Unrichtige Eintragungen können für den Verursacher Folgen haben, der unter Umständen dafür haften muss.
Sind vorzeitige Löschungen von Einträgen in der Schufa möglich?
Zahlungsausfälle werden von Vertragspartnern erst nach ausreichender Mahnung an die Schufa weitergeleitet. Diese Informationen bleiben dann drei ganze Jahre nach Erfüllung im Speicher. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, wonach diese Daten auch vor Ablauf der drei Jahresfrist gelöscht werden können. Diese Kriterien müssen aber alle erfüllt sein, um eine vorzeitige Löschung durch zu führen, ansonsten ist eine Löschung nicht möglich.
Zu den Forderungen gehören, dass:
- es der Schufa vor dem 1. Juli 2012 übermittelt worden sein muss.
- die Höhe unter 2.000 Euro ist
- es innerhalb von sechs Wochen bestritten wurde
- die Übermittlung vom Gläubiger an die Schufa als - beglichen- erfolgt ist.
- es keinen vollsteckbaren Titel haben darf - “ zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid
Tipp
Es ist zu empfehlen sich gut vorzubereiten, bevor Sie vorhaben einen Ratenkredit zu beantragen. Schreiben Sie vor dem ersten Gespräch mit der Bank oder einem unabhängigen Finanzierungsexperten alle Einnahmen und Ausgaben tabellarisch auf und holen Sie sich selbst eine Schufa-Selbstauskunft, um nicht böse überrascht zu werden.
Der Schufa-Score wird aufgrund von statistischen Informationen ermittelt. Umso geringer der Wert ist, desto schlechter sind Ihre Chance, einen Ratenkredit bei der Bank zu erhalten. Wie der Score berechnet wird, ist das Geheimnis der Schufa, aber nur so viel zur Ermittlung sei gesagt. Es werden hierzu verschiedene Daten herangezogen, um den Schufa-Score zu ermitteln.
Scoring | Risiko |
> 97,5% | geringes Risiko |
95% - 97,5% | überschaubares Risiko |
90% - 95% | erhöhtes Risiko |
80% - 90% | hohes Risiko |
50% - 80% | sehr hohes Risiko |
< 50% | kritisches Risiko |