Risiken bei Finanzierungen absichern

Kennen Sie die Risiken bei der Finanzierung?

Wollen Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung auf alles vorbereitet sein? Lesen Sie hier über die Risiken der Baufinanzierung

Risiken bei Finanzierungen absichern

Was benötigen man, um sich gegen die Risiken der Baufinanzierung abzusichern?

Baufinanzierung ist nicht gleich Baufinanzierung

Bestimmt ist es für Sie das erste Mal in Ihrem Leben, dass Sie so viel Geld zum Investieren benötigen. Vielleicht gehören Sie auch zu den 9 von 10 Menschen, die ein Darlehen aufnehmen müssen, um Ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren? Es kann vieles passieren, wie z.B. kann man ...

... für längere Zeit krank werden.

... durch Krankheit oder Unfall den Beruf nicht mehr ausüben.

... arbeitslos werden.

... überhaupt nicht mehr arbeiten.

... versterben.

Ein Herzinfarkt, Schlaganfall und andere Diagnosen führen nicht unbedingt gleich zur Berufsunfähigkeit! Wer aber zahlt dann die Raten für das Haus weiter? Gut, wenn man weiß, wie man sich in solchen Fällen vor dem finanziellen Ruin schützen kann.

Die aktuell häufigsten Gründe für Überschuldung

  • Arbeitslosigkeit

    20,2 %

  • Erkrankung/Sucht

    17,0 %

  • Unwirtschftliche Haushaltsführung

    13,5 %

  • Tod des Partners/ Trennung / Scheidung

    13,2 %

  • Längerfristiges Niedrigeinkommen

    8,9 %

  • Was kann alles im Laufe eines Lebens bei der Immobilien-Finanzierung passieren?

    Zu den häufigsten Ursachen für eine Zwangsversteigerung gehören neben Scheidung und Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit auch die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und Tod.

    Modellhafte Berechnung einer Versorgungslücke

    Persönliche Analyse

    Name: Max Muster

    Geburtsdatum: 02.05.1992

    Anzahl Konder: 1

    Brutto-/ Nettogehalt: 3.500,00 Euro / 2.577,94 Euro

    Berechnung bei Arbeitsunfähigkeit:

    Leistungsanspruch = Krankengeld (max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren)

    Ihr Nettogehalt:

    2.577,94 Euro

    Ihr Krankengeld:

    2.041,20 Euro

    prozentual vom Nettogehalt:

    79,18 %

    Max. Krankengeld aktuell*:

    2.979,00 Euro

    Es fehlen jeden Monat:

    -536,74 Euro

    *unter Berücksichtigung der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze

    Einkommenslücke im Krankheitsverlauf

    Nettogehalt

    2.578 Euro

    Lohnfortzahlungen max.6 Wochen

    2.578 Euro

    Krankengeld (max. 78 Wochen in der GKV*)

    2.041,20 Euro

    -537 Euro

    Volle EMR**

    1.120 Euro

    -1.458 Euro

    Halbe EMR**

    560 Euro

    -2.018 Euro

    Hartz IV

    449 Euro

    -2.129 Euro

    Berechnung bei Arbeitslosigkeit:

    Leistungsanspruch = Arbeitslosengeld I

    Ihr Nettogehalt:

    2.577,94 Euro

    Ihr Arbeitslosengeld I**:

    1.727,22 Euro

    prozentual vom Nettogehalt:

    67,00 %

    Max. Ø-Arbeitslosengeld I aktuell***:

    2.636,25 Euro

    Es fehlen jeden Monat:

    -850,72 Euro

    ** Der individuelle Betrag ist unter anderem abhängig von Steuerklasse und Kindern. Insofern kann hier lediglich ein Näherungswert angezeigt werden.

    *** Durchschnittswert bei Steuerklasse I und III jeweils mit und ohne Kind als Basis.Der individuelle Betrag ist unter anderem abhängig von Steuerklasse und Kindern. Insofern kann hier lediglich ein Näherungswert angezeigt werden.

    Einkommenslücke im Arbeitslosigkeitsverlauf

    Nettogehalt

    2.578 Euro

    Arbeitslosengeld i.d.R. max. 12 Monate

    1.727 Euro

    -851 Euro

    Hartz IV

    449 Euro

    -2.129 Euro

    Berechnung im Todesfall:

    Leistungsanspruch = Große Witwen-/Witwerrente*

    Ihr Nettogehalt:

    2.577,94 Euro

    Große Witwen-/Witwerrente**:

    616,00 Euro

    Ihren Hinterbliebenen fehlt jeden Monat:

    -1.961,94 Euro

    * gesetzliche Voraussetzungen beachten

    ** Die individuelle Rente ist unter anderem abhängig vom persönlichen Rentenverlauf. Insofern kann hier lediglich ein Näherungswert angezeigt werden.

    Einkommenslücke im Arbeitslosigkeitsverlauf

    Nettogehalt

    2.578 Euro

    Große Witwen/Witwerrente

    616 Euro

    -1.962 Euro

    Berechnung im Todesfall:

    Leistungsanspruch = Kleine Witwen-/Witwerrente*

    Ihr Nettogehalt:

    2.577,94 Euro

    Kleine Witwen-/Witwerrente**:

    280,00 Euro

    Ihren Hinterbliebenen fehlt jeden Monat:

    -2.297,94 Euro

    * gesetzliche Voraussetzungen beachten

    ** Die individuelle Rente ist unter anderem abhängig vom persönlichen Rentenverlauf. Insofern kann hier lediglich ein Näherungswert angezeigt werden.

    Einkommenslücke im Arbeitslosigkeitsverlauf

    Nettogehalt

    2.578 Euro

    Kleine Witwen/Witwerrente

    280 Euro

    -2.298 Euro

    Haben Sie Bedarf oder wollen Sie Prüfen, ob Sie Bedarf haben? Dann helfen wir kann Ihnen Baufi Ludwigsburg dabei helfen.

    Haben Sie schon eine Finanzierung und wissen nicht, ob Sie ausreichend abgesichert sind?

    Befinden Sie sich in der Planung für Ihr Eigenheim und benötigen Hilfe?

    Wollen Sie Ihre aktuelle Situation auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen lassen?

    Die aktuell häufigsten Gründe für Überschuldung

  • Arbeitslosigkeit

    20,2 %

  • Erkrankung/Sucht

    17,0 %

  • Unwirtschftliche Haushaltsführung

    13,5 %

  • Tod des Partners/ Trennung / Scheidung

    13,2 %

  • Längerfristiges Niedrigeinkommen

    8,9 %

  • Melden Sie sich einfach und lassen Sie sich dabei helfen, Ihre Versorgungslücke zu schließen.
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