Notar- und Grundbuchkosten

Notar- und Gerichtskosten beim Hauskauf oder Wohnungskauf

Warum braucht man einen Notaren beim Immobilienkauf und welche Kosten fallen dabei an. Wie hoch sind die Gebühren und kann man eventuell die Notarkosten sparen? Lesen Sie hier alles dazu.

Notar- und Grundbuchkosten

Notar- und Gerichtskosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses

Warum fallen eigentlich Notarkosten an?

Um den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstück in Deutschland rechtskräftig abzuschließen bedarf es einen Notaren. Mit einem notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag wird der Kauf erst rechtskräftig. Außerdem werden dadurch beide Parteien - sowohl Verkäufer als auch Käufer - geschützt. Die Notargebühren gehören zu den Kaufnebenkosten eines Immobilienkaufs.

Wollen Sie wissen, wieviel Notar- und Grundbuchkosten in Ihrem Finanzierungsfall anfallen, dann nutzen Sie jetzt den Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Wieviel müssen Sie als Käufer zahlen?

Man kann bei den Notarkosten mit Grundgebühren von 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie bzw. des Grundstücks rechnen.

Welche Notarkosten fallen bei einem Immobilienkauf an?

Der Gebührensatz der Notarkosten ist im Bundesnotarordnung (BnotO) festgeschrieben.
Es umfasst:

die Beratung durch den Notar

die Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs

die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.

die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.

Die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Das bedeutet, dass Aufwand und Anzahl der Besprechungstermine oder auch der Schwierigkeitsgrad des Kaufvertrags nichts mit den Kosten zu tun hat.

Welche Leistungen werden vom Notar erbracht?

Der Notar kümmert sich...

...um die Kaufvertragerstellung und Aushändigen eines Kaufvertragsentwurfs.

Auflassungsvormerkung beim Gundbuchamt.

...ggf. um die Einholung eine Verzichterklärung, z.B. bei einem Vorkaufsrecht bei Gemeinden

...um die Beurkundung des Kaufvertrags

...um dieEinholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

... um dieEintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuchamt nach Kaufpreiszahlung

Beispielberechnung der Notarkosten beim Immobilienkauf mit Eintragung einer Grundschuld

Auf der Grundlage eines Kaufpreises für eine Immobilie in Höhe von 150.000 Euro und einer eingetragenen Grundschuld von 150.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung

Auswahl

Kauf und Eintragung einer Grundschuld

Notarkosten

Abwicklungsgebühren Kaufvertrag

708,00 €

Beurkundungsgebühr Grundschuld

354,00 €

Vollzugsgebühr Kaufvertrag

177,00 €

Vollzugsgebühr Eintragung

106,20 €

Gebühr Notaranderkonto

412,50 €

Gebühr Notarbestätigung

106,20 €

Betreuungsgebühr

177,00 €

19% MwSt.

387,77 €

Grundbuchkosten

Abwicklungsgebühren Kaufvertrag

708,00 €

Beurkundungsgebühr Grundschuld

354,00 €

Vollzugsgebühr Kaufvertrag

177,00 €

Gesamtkosten
3.313,67 €
Hinweis:

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto. Weiter können durch spezielle Vertragsgestaltungen zusätzliche Gebühren entstehen. In dieser Berechnung sind die neuen Gebührensätze, die seit 01.08.2013 gültig sind, berücksichtigt, sofern sie uns nach unserer Recherche bekannt sind. Falls sich Änderungen ergeben, werden wir die Berechnung aktualisieren. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrem Notar zu erkundigen.

Berechnen Sie jetzt Ihre eigenen Notar- und Grundbuchkosten­.

Kann man bei den Notarkosten sparen?

Die Notarkosten sind festgeschrieben und nach §140 KostO nicht verhandelbar. Als Käufer können Sie jedoch in einigen Fällen den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers überweisen und so die Gebühr für das Notaranderkonto sparen. Bei der notariellen Beurkundung der Grundschuld durch den Notar können Sie als Käufer auch sparen. Bei den meisten Banken reicht ein beglaubigter Grundschuldentwurf als Entwurf. Die Kosten sind hier deutlich weniger als der beurkundete Grundschuldentwurf vom Notar. Wenn Sie Kapitalanleger sind und mit der Immobilie Einkünfte erzielen wollen, können Sie die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen, ebenso wie auch z.B. Maklergebühren.

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