Ehrliche Kosteneinschätzung erforderlich
Beim Immobilienerwerb muss der Käufer neben dem reinen Kaufpreis auch noch eine Reihe weiterer Kosten tragen. Sie müssen bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden. Sowohl die Bauzinsen als auch die Immobilienpreise sind derzeit noch günstig. Dennoch sollten sich angehende Immobilienbesitzer den Immobilienerwerb nicht schön rechnen. Denn neben dem reinen Kaufpreis fallen zahlreiche weitere Kosten an, die bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Eine ehrliche Kostenschätzung über den tatsächlichen finanziellen Aufwand ist deshalb unabdingbar. So werden Kaufnebenkosten fällig, die über zehn Prozent des Kaufpreises ausmachen können.
Grunderwerbssteuer:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in den meisten Bundesländern 5 Prozent des Kaufpreises. Neuerdings ist die Höhe dieser Steuer jedoch nicht mehr bundesweit einheitlich geregelt, sondern kann von den Ländern selbst festgelegt werden. Berlin hat als erstes Bundesland zum 1. Januar 2014 den Satz auf 6,5 Prozent angehoben. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen könnten.
Notar- und Gerichtskosten:
Die Kosten für Notar und Eigentumsübertragung im Grundbuch betragen rund 2 Prozent des Kaufpreises.
Maklerprovision:
Die übliche Höhe der Maklerprovision ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In den meisten Fällen verlangen Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer jeweils drei Prozent plus Mehrwertsteuer. Der Käufer hat demnach 3,57 Prozent zu tragen. In Berlin und Brandenburg ist es üblich, dass der Käufer die volle Provision trägt (7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer). Manche Makler arbeiten allerdings auch mit einer so genannten Innenprovision, bei der der Verkäufer den Maklerlohn bezahlt.
Renovierungen:
Oft unterschätzt werden auch Folgekosten für Renovierungen nach dem Erwerb einer Gebraucht-Immobilie. Dabei gilt in der Regel: Je älter ein Haus ist, desto mehr Sanierungsaufwand ist einzuplanen. Und die Kosten hierfür dürfen nicht unterschätzt werden. Ein günstig erworbener, desolater Altbau kann sich als wahres Groschengrab erweisen. Sind viele Gewerke zu sanieren - also zum Beispiel Dach, Fassade, Heizung, Elektrik, Versorgungsleitungen und Sanitäreinrichtungen - können die Kosten hierfür im Einzelfall auch höher sein als der Kaufpreis. Bei neueren Häusern mit guter Substanz ist der finanzielle Aufwand dagegen meist absehbar. Doch auch hier investieren Käufer erfahrungsgemäß Geld. Zum Beispiel, weil das Bad zwar gut erhalten ist, aber den Design-Ansprüchen der neuen Bewohner nicht entspricht. Oder für neue Tapeten oder eine Umgestaltung des Gartens.
Abschätzung der Finanzierungsrisiken:
Früh sollten im Rahmen der Finanzierungsüberlegungen auch die Risikoüberlegung mit einbezogen werden. Die Rückzahlung eines Kredits kann zwei bis drei Jahrzehnte dauern, es ist praktisch unmöglich einen solchen Lebenszeitraum sicher zu überblicken. Das heißt, Sie brauchen eine solide Finanzierungsgrundlage um ggf. auch Überraschungen auffangen zu können. Extrem knapp gerechnete Finanzierungen sind nicht zu empfehlen, da das Risiko eines Scheiterns der Finanzierung und damit erhebliche Konsequenzen bis hin zur Zwangsversteigerung einer Immobilie steigen. Wohneigentum ist und bleibt eine Frage der eigenen Finanzausstattung, so sehr man sich den Traum der eigenen vier Wände erfüllen mag. Daher sollte man eine nüchterne und realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Situation und der Risiken betreiben.
Die häufigsten Risiken, die eine Finanzierung zum Scheitern bringen können sind Scheidung, Arbeitslosigkeit, und schwere, lange Krankheit oder schwerer Unfall aber auch ein krankheitsbedingter Arbeitsplatzwechsel. Gegen diese Risiken kann man sich in der Regel absichern. Dazu ist es notwendig einen Fachmann zu konsultieren. Am besten einen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler, der im Stande ist zu überprüfen, ob bestehende Versicherungen alle notwendigen Risiken abdecken. Ein Versicherungsmakler kann falls notwendig nur noch einzelne Bausteine zu den bereits bestehenden Tarifen abschließen, so dass auf jeden Fall alle Risiken optimal abgesichert sind. So was kann der Versicherungsvertreter nicht, da er nur Produkte seiner Gesellschaft anbieten kann und darf und auch kein umfangreiches Marktwissen hat. Der Versicherungsberater könnte auch die komplette Risikoabschätzung übernehmen und sie über die Absicherung beraten, mit dem Nachteil, dass er keine Versicherung abschließen oder empfehlen darf. Um den optimalen Schutz zu bekommen, müssten sie sich an einen Versicherungsmakler wenden, der dann für sie das richtige Versicherungskonzept zusammenstellt. Für diesen Bereich sind Bankberater oder Bauspar-Vertreter nicht geeignet, da sie keine umfassenden Kenntnisse über Versicherungsleistungen besitzen und zusätzlich sind sie nur abschlussorientiert ohne auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Ihr einziges Ziel ist es, die Vorgaben ihrer Gesellschaft zu erfüllen.